Karate-Dojo-Gronau

Karateverein seit 1973.

05.05.2021

Aktuelle Regelungen im Land Niedersachsen

Leider können wir laut Verordnung des Landes Niedersachsen noch kein Karatetraining anbieten.

 

Freizeiteinrichtungen, Sport etc.

Freizeiteinrichtungen aller Art und auch Minigolfanlagen müssen geschlossen bleiben. Der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können die Außengelände von botanischen und zoologischen Gärten. Voraussetzung sind strenge Hygienekonzepte und vor dem Einlass die Vorlage eines negativen Corona-Testnachweises (ausgenommen für Kinder bis einschließlich 5 Jahre). Auf die hier für die Anleitungspersonen vorgeschriebene Testung kann bei vollständig geimpften Personen verzichtet werden.

Kontaktloser Sport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts bleibt zulässig, außerdem Sport im Freien in kleinen Gruppen von höchstens fünf Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Auf die hier für die Anleitungspersonen vorgeschriebene Testung kann bei vollständig geimpften Personen verzichtet werden.